Gesundheitsakademie SMMP

Pflegeschule, Fort- und Weiterbildung

Neue Förderrichtlinien beim Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung weiterhin berufliche Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderangebot wird ausgebaut und der Zugang zum Förderangebot flexibler. Seit 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen.

Bildungscheck kann individuell, das heißt der Arbeitnehmer einzeln, oder über den Betrieb (betrieblicher Zugang) beantragt werden. Für beide Wege gilt:

  • Die maximale Förderhöhe liegt bei 50% , maximal bei € 500.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. (www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche)
  • Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
  • Der Arbeitgeber (Betrieb) darf i.d.R. höchstens 249 Beschäftigte haben.
  • Man kann jährlich beide Bildungsschecks beantragen
  • Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert.
  • Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert

Beim individuellen Bildungsscheck darf das zu versteuernde Jahreseinkommen des Arbeitnehmers i.d.R. € 40.000 nicht überschreiten (€ 80.000 bei gemeinsamer Veranlagung).

Ein Praxistipp für Pflegeeinrichtungen
Die Ausgangslage: Der Betrieb hat Weiterbildungsbedarf für 20 seiner Mitarbeiter zu einem aktuellen Thema in der Pflege z.B. Begutachtungsrichtlinien. Die Kosten dieser Weiterbildung betragen 500 € pro Mitarbeiter, insgesamt 10.000 Euro.
Mögliche Lösung: Der Betrieb beantragt für 10 seiner Mitarbeiter einen betrieblichen Bildungsscheck. Kostenzuschuss für diese Weiterbildungsmaßnahme beträgt insgesamt 2.500 €. Zehn weitere Mitarbeiter beantragen den individuellen Bildungsscheck. Hier ist der Kostenzuschuss ebenfalls insgesamt 2.500 Euro. Durch diese Lösung hat der Betrieb insgesamt 5.000,00 Euro gespart.
Und noch besser: Die Mitarbeiter die den betrieblichen Bildungsgutschein beantragt haben, können im selben Jahr noch einen individuellen Bildungsgutschein beantragen.

Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gern.

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