Gesundheitsakademie SMMP

Pflegeschule, Fort- und Weiterbildung

Kompetenzorientiert ausbilden und prüfen: „Der Praxisanleiter als Prüfer“

Die Gesundheitsakademie SMMP arbeitet nur mit Unterrichtsmaterialien auf neuestem Stand. Foto: SMMP/Ulrich Bock

Praxisanleitungen stellen in den Einrichtungen der praktischen Ausbildungsstellen die Qualität der Ausbildung sicher. Daher sind sie nach § 4 Abs.3 der PflAPrV dazu verpflichtet, berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen.

Im Rahmen einer achtstündigen berufspädagogischen Fortbildung durften die Referentinnen Lisa Frede und Rita Craes 10 Praxisanleitende, aus unterschiedlichen Settings der Pflegepraxis, begrüßen. Viele erfahrene Praxisanleitende haben bereits Auszubildende im Examen begleitet.

In der generalistischen Ausbildung kommt auf die Praxisanleitenden eine weitere, anspruchsvolle Aufgabe zu. Sie werden dann als Fachprüfer in dem praktischen Examen eingesetzt und in die Notengebung einbezogen. Diese neue Rolle der Praxisanleitenden wirft viele Fragen auf:
Was genau sind jetzt die Aufgaben? Was regeln die gesetzlichen Grundlagen?
Woran erkennt man eine Handlungskompetenz? Wie bewertet man diese?
Wie fließen die Beobachtungen in die Prüfung ein?
Wie werden Prüfungsverlauf und Ergebnis dokumentiert?

Die Antworten auf diese Fragen wurde in der Fortbildung anschaulich und praxisnah erarbeitet und vertieft, so dass am Ende des Tages die Teilnehmenden ein Bündel „Handwerkszeug“ mit in die Praxis nehmen konnten. Das Abschlussresümee unterstrich noch einmal die Wichtigkeit, Praxisanleitende in dieser neuen Herausforderung zu unterstützen und in der neuen Rolle zu stärken. Eine weitere Fortbildung zu dieser Thematik ist für das Jahr 2023 schon geplant.

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