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Organspende – Ein Unterrichtsthema in der pflegerischen Ausbildung

Das Thema Organspende gilt als sensibles Thema zu behandeln. Hierbei sollen die Auszubildenden dabei lernen, Ihre eigene Position und Meinung zu bilden, ohne sich von Meinungen Anderer beeinflussen zu lassen.
Momentan gilt in Deutschland noch die Entscheidungslösung. Diese besagt, dass Organe und Gewebe nur entnommen werden dürfen, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt.
Damit Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden, bekommen sie in regelmäßigen Abständen Informationsmaterial zugesandt. Im Ausland gelten andere gesetzliche Regelungen. Weit verbreitet sind die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung. Verstirbt eine Person im Ausland, so greift die Regelung des jeweiligen Landes, nicht die des Heimatlandes.
Momentan wird die Einführung einer Widerspruchslösung diskutiert, die aufgrund der Neuwahlen im Februar vertagt worden ist. Diese besagt, wenn eine verstorbene Person zu Lebzeiten nicht ausdrücklich zur Organspende widersprochen hat, Organe zur Transplantation entnommen werden können. So sagt auch der FDP-Abgeordnete Hermann Otto Solms „Auch das Recht auf Widerspruch ist gelebte Freiheit“.
Bleiben wir weiter gespannt, was die Zukunft bringen wird.
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