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Fortbildungspflicht für Praxisanleiter ab 2020
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das neue Gesetz über die Pflegeberufe (PflBG). Darin wird die Bedeutung der Praxisanleitung gestärkt – so müssen laut Gesetzgebung 10% der praktischen Einsätze (also 3,9 Stunden pro Woche bei 39 Stunden Wochenarbeitszeit) Praxisanleitung gewährleistet sein.
Zudem besteht seit dem 1. Januar 2020 für die Praxisanleiter eine Fortbildungspflicht von 24 Stunden im Jahr. Des Weiteren ist die Stundenzahl der berufsbegleitenden Weiterbildung auf 300 erhöht. Im Bildungswerk SMMP sind für dieses Jahr entsprechende Fortbildungen sowie die 300-stündige Weiterbildung geplant. Die Anmeldung ist online möglich.
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