Gesundheitsakademie SMMP

Pflegeschule, Fort- und Weiterbildung

Das neue Pflegegesetz etwas näher bringen

Die drei Leiter der Fachseminare in Lippstadt, Soest und Geseke freuen sich über die gelungene Informationsveranstaltung: Herr Horstmann, Herr Böhle und Herr Ahmetspahic
In Zusammenarbeit mit dem Johannesstift Paderborn, vertreten durch Seminarleiter Herrn Bohle und dem ESTA Bildungswerk Lippstadt, vertreten durch Herrn Horstmann , fand am 5. September am Fachseminar eine Informationsveranstaltung zum neuen Pflegeberufegesetz statt.
Der Seminarleiter des Fachseminares in Geseke Herr Ahmetspahic begrüsste alle Anwesenden und wies gleich zu Beginn auf die Zielsetzung dieser Veranstaltung hin. „Wir möchten Ihnen das Pflegeberufegesetz etwas näher bringen“ war sein einleitender Satz. So gelang es Herrn Ahmetspahic in einem einstündigen Vortrag einige neue „Reformen“ der Ausbildung, die das neue Gesetz mit sich bringt, aufzuzeigen und konkret zu benennen. Was wird nun anders werden? Welche Herausforderungen bringt das neue Pflegeberufegesetz mit sich?
Zuhörer der Informationsveranstaltung über das Pflegeberufereformgesetz
Es wird eine Zusammenführung aller bisher eigenständigen Pflegeberufe geben. Eine dreijährige generalistische Ausbildung führt die Auszubildenden zu einer einheitlichen, von der EU anerkannten, Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann (mit dem jeweiligen Vertiefungseinsatz). In Sinne der Genreralistik werden also die alten Berufsbezeichnungen wie Krankenschwester/pfleger, Kinderkrankenschwester/pfleger oder Altenpflegerin/pfleger abgeschafft. Alternativ können die Auszubildenden anstelle des generalistischen Weges nach zwei Jahren sich für einen Vertiefungsbereich entscheiden und somit auf die bisherigen Berufsbezeichnungen zurückgreifen. Dieser Abschluss ist jedoch nicht von der EU anerkannt. Somit wird im weiteren Verlauf der Präsentation die Sinnhaftigkeit der generalistischen Ausbildung für die Anwesenden deutlich spürbar.
Nach der Informationsveranstaltung über das Pflegeberufereformgesetz wurde viel disskutiert
Auch weist Herr Ahmetspahic auf die zunehmende Bedeutung der Praxisanleitung hin. Die Ausbildung zum Praxisanleiter/in wird auf 300 Stunden erhöht. Während der praktischen Ausbildungszeit wird ein Praxisanleiter ca. 10 Stunden pro Woche für eine Anleitung investieren müssen, also deutlich mehr als bisher. Ebenfalls werden die Einrichtungen angehalten, neue Kooperationsverträge mit anderen Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser abzuschliessen. Alternativ können sie diese Aufgabe der Pflegeschule übertragen, was jedoch vertraglich festgehalten werden müsste.
Austausch mit den Dozentinnen des Fachseminares
Bis zur Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes werden also noch einige Abklärungen zu treffen sein. Unser Fachseminar hat sich für eine generalsitische Ausbildung klar entschieden. Seien wir gespannt, wie es weiter gehen wird, denn „Aufbruch zu neuen Ufern ist Suche nach neuen Horizonten“. (Markus P. Baumeler ).

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