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Seminar „Leben, bis wir Abschied nehmen“
Um sich über die sensible Thematik Sterbende Menschen pflegen und begleiten einen gebührenden Raum zu geben, nahmen die Auszubildenden des Fachseminars (Kurs 1-16) an einem dreitägigen Seminar, im Franz–Hitze-Haus in Münster, teil. Die anfängliche Skepsis, über diese externe Unterrichtsveranstaltung war schnell verflogen, wie der folgende Erfahrungsbericht zeigt:
„Im Rahmen der Ausbildung zum examinierten AltenpflegerIn durften wir gemeinsam als Kurs das Sterbeseminar „Leben bis wir Abschied nehmen“ in Münster besuchen.
Abgesehen von der leckeren Verpflegung und den tollen Zimmern war es für jeden Einzelnen von uns eine schöne und lehrreiche Erfahrung. Über Sterben mag man im Alltag ungern sprechen, deswegen war das Seminar eine gute Möglichkeit, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Im Kursverband wurden praxisbezogene Inhalte besprochen, aber auch persönliche und eigene Erfahrungen konnten offen angesprochen werden. Im Rückblick können wir als Kurs sagen, dass wir vieles dazu gelernt haben, unser Wissen ausbauen konnten und wir als Kurs noch enger zusammengewachsen sind.“ Der Bericht wurde von Mara Schwarzbeck verfasst.
Schulischerseits lauten die Lernziele der heoretischen Ausbildung zu dieser Thematik folgendermaßen: „Die Schülerinnen und Schüler sehen die Begleitung Sterbender als abhängig von eigenen Haltungen gegenüber Sterben und Tod sowie geprägt von religiösen, gesellschaftlichen und kulturellen Einflüssen. Je nach Bedarf und Möglichkeiten kommunizieren sie mit dem sterbenden alten Menschen und seinen Angehörigen verbal und nonverbal und vermitteln dabei Nähe und Begleitung. Körperliche und psychische Bedürfnisse des Sterbenden erkennen sie und erfüllen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten angemessen.
Sie begleiten Pflegebedürftige und Bezugspersonen im Trauerprozess und gestalten Räume zum Abschiednehmen. Nach dem Eintritt des Todes versorgen sie den Verstorbenen, begleiten und trösten Angehörige und leiten notwendige administrative Tätigkeiten ein. Sie setzen sich unter rechtlichen und ethischen Gesichtspunkten mit besonderen Problemfragen im Zusammenhang mit Sterben und Tod auseinander.“
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