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Weiterbildung zur/zum PraxisanleiterIn
Die Qualität der Altenpflegeausbildung und der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung hat gravierenden Einfluss auf die Pflegequalität der Zukunft sowie auf die Berufszufriedenheit. In diesem Zusammenhang kommt der praktischen Ausbildung eine besondere Bedeutung zu.
Mit der Neuregelung der Ausbildung für den Beruf der Altenpflegerin (AltPflG und AltPflAPrV) sind die ausbildenden Einrichtungen verpflichtet, die praktische Ausbildung der Altenpflegeschülerinnen ordnungsgemäß durchzuführen. Hierzu schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Praxisanleitung durch eine geeignete Fachkraft (Praxisanleiterin) sichergestellt wird (§ 2 Abs. 1 u. 2 AltPflAPrV).
Geeignet als Praxisanleitung ist eine Pflegefachkraft mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der Pflege und der Fähigkeit zur Praxisanleitung, die in der Regel durch eine berufspädagogische Weiterbildung entsprechend dem NRW-Standard nachgewiesen wird. Aufgabe der Praxisanleitung ist es, im Zusammenspiel mit dem Fachseminar für Altenpflege die Auszubildenden an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen.
In dieser Weiterbildung werden die Aufgaben eines Praxisanleiters systematisch erarbeitet und mit Hilfe konkreter Beispiele eingeübt. Die Teilnehmer/innen erhalten nach Abschluss der Weiterbildung ein Zertifikat.
Ausführliche Beschreibung finden sie hier: Weiterbildung Praxisanleitung
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