Gesundheitsakademie SMMP

Pflegeschule, Fort- und Weiterbildung

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff seit dem 01. Januar 2017

Praktisches Lernen am Fachseminar

Ab dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung. Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Mehr erfahren »