6. November 2019
Alle Interessierte, Tagesveranstaltung,
Ort: Haus St. Martin – Herten-Westerholt
Kurs-Nr.: 2019 11 06 – 1
Inhalte:
• Autonomie der Pflegebedürftigen, Grundrecht auf Leben und Sterben
• Unterschied zwischen Notfall und Krise
• Relevante Entscheidungen am Lebensende
• Wesentliche Merkmale der Patientenverfügung
• Unterschied zwischen Vollmacht – Betreuung
• Einschaltung des Betreuungsgerichts
• Auseinanderfallen von Entscheidungsberechtigung und -befähigung
• Umgang mit nicht-bevollmächtigten Angehörigen
• Verhältnis zwischen Pflege und Haus-/Klinikärzten
• Kooperationsvertrag ärztliche Versorgung in der stationären Pflege
• Berücksichtigung in der Pflegeplanung
Ziele:
Die Teilnehmer werden befähigt, Krisen der Pflegebedürftigen am Lebensende kooperativ mit Ärzten pflegeplanerisch zu bewältigen
Hinweis:
Sofern die Teilnehmer selber eine Patientenverfügung verfasst haben, werden Sie um das Mitbringen einer Kopie (kein Original) gebeten.
Referent:
Frederic Seebohm
Rechtsanwalt und VorsorgeAnwalt
Zielgruppe:
Alle Interessierten
Einrichtung/Ort:
Haus St. Martin, Johanniterstr. 3, 45701 Herten-Westerholt
Teilnehmerbetrag:
135,00 EUR (incl. Skript, Pausengetränk und Snack)